Gebrauchtwagenverkauf

Auf was muss man achten wenn der Interessent eine Probefahrt machen möchte? Bei vielen privaten und geschäftlichen Verkäufern von Gebrauchtwagen, stellen die Interessenten des Fahrzeuges häufig die Frage, ob sie eine Testfahrt machen dürfen, sodass sie sicherstellen können, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist. Dabei sind sich viele Verkäufer, insbesondere die privaten Verkäufer unsicher, ob das Fahrzeug bei einem Unfall überhaupt versichert ist und wer für den Unfall bei Personenschäden haften würde. Dabei kann man hierbei kaum Fehler machen, sofern man die, im folgenden Text genannten Punkte beachtet. Zu beachten ist bei den Testfahrten, dass der Fahrzeughalter bei jeder Fahrt einer fremden Person mit dabei ist. Sofern der Fahrzeughalter nämlich, während einer Fahrt im Auto sitzt, ist unabhängig von der Versicherungsart, ein anderer Fahrer zunächst einmal berechtigt das Auto zu steuern. Es gibt auch Versicherungsarten, bei denen mehrere Fahrer als regelmäßige Fahrzeugführer eingetragen werden können und somit ein Verzicht auf die Mitfahrt des Fahrzeughalters besteht. Dennoch ist auch hierbei davon abzuraten, den Interessenten das Auto alleine führen zu lassen, weil sich einerseits eine potentielle Gefahr von Autodiebstahl ergibt, andererseits selber aber, als Fahrzeughalter für eine entsprechende Schadensumme, bei einem Unfall aufkommen muss. Der wichtigste Punkt, der zu beachten ist, ist also, dass man als Fahrzeughalter immer bei einer Probefahrt dabei sein muss. Auf Führerschein und Personalien unbedingt achten Vor der eigentlichen Fahrt muss man sich ebenfalls vergewissert haben, dass der Interessent bzw. Fahrer über einen gültigen Führerschein verfügt. Bei Misstrauen sollte man ebenfalls nach einem Ausweis fragen, um notfalls die Personalien zu überprüfen und sich somit zu vergewissern, dass der Führerschein, tatsächlich von dieser Person stammt. Geschäftliche Verkäufer haben es leichter Händler und Autohäuser haben es noch etwas leichter bei den Probefahrten. Händler bzw. Automobilkaufmänner können, müssen aber nicht bei Testfahrten dabei sein, da die gebrauchten Fahrzeuge bei Ihnen bereits abgemeldet sind und man als Probefahrer ein rotes Probekennzeichen bekommt. Allerdings sollten geschäftliche Verkäufer, ein Dokument des Probefahrers als Pfand nehmen, um bei einem Autodiebstahl oder der generellen Nicht - Zurückgabe des Fahrzeugs aus andern Gründen, der Polizei, die Personalien des Interessenten übermitteln zu können. Dabei sollte beachtet werden, dass viele Interessenten aus Angst vor einem Mißbrauch, verweigern werden ihren Personalausweis oder Reisepass als Pfand abgeben. Es wäre also sinnvoll sich telefonisch vorweg, bereits auf den Ablauf der Probefahrt und auf das abzugebende Pfanddokument zu einigen, ehe es zu Konflikten kommt. Wenn alle hier genannten Punkte beachtet werden, kann bei Probefahrten eigentlich nichts mehr schief gehen.