Ein Mittelklasse Wagen als Firmenwagen

Autos der Mittelklasse stellen für viele private Nutzer das Ziel der Träume dar. Sie sind durchaus interessant und bieten eine solide Verarbeitung sowie etliche zusätzliche technische Details. Als drittstärkstes Segment auf dem deutschen Fahrzeugmarkt sind die Mittelklassewagen aber auch bei Unternehmen sehr beliebt. Damit sind sie neben den Kompaktwagen und den Kleinwagen ein beliebtes Fahrzeug besonders für die tägliche geschäftliche Nutzung. Um eine exakte Kostenberechnung erstellen zu können, müsste man eine Analyse aller auf dem Markt befindlichen Mittelklassemodelle erstellen. So kämen zu den Unterhaltskosten für Wartung, Versicherung und Kraftstoff auch die Steuer und die durchschnittlichen monatlichen Kosten für Verschleißteile. Hochgerechnet auf eine vierjährige Betriebsdauer kommen mitunter nicht zu verachtende Posten zusammen. Der wichtigste Aspekt ist allerdings der Wertverlust, der einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten verursacht. Die Fahrzeuge weisen nach den vier Jahren unterschiedliche Restwerte auf, je nach Modell können sie zwischen 35 und 60 Prozent betragen.

Steuerliche Abgaben auf ein Firmenfahrzeug

Die Vorteile eines Firmenwagen liegen klar auf der Hand. Zeitersparnis für den Mitarbeiter bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit, Kostenersparnis durch eingesparte Reisekosten durch andere Reiseformen. Eine steuerliche Abgabe kann durch das richtige Know-how erträglich gehalten werden. Die meisten Firmenfahrzeuge werden auch privat genutzt, was dem natürlichen Ablauf eines Arbeitstages entspricht. Das macht das Führen eines Fahrtenbuches erforderlich, das auch in einfacher Form akzeptiert wird. Für die private Nutzung wird prozentual vom Bruttolistenpreis ausgegangen und auf das Gehalt des Nutzers aufgeschlagen. Somit wird der Betrag mit versteuert. Durch das Führen eines Fahrtenbuches werden diese Belastungen aber nur den Fahrten zugeordnet, die eindeutig privat sind.

Eine kleine Ausnahme hilft bestimmt weiter

Wenn der Mitarbeiter eine entsprechende Vereinbarung unterschreibt, verbleibt die Minderung des geldwerten Vorteils. Dazu muss er eine Vereinbarung unterzeichnen, die inhaltlich lautet, dass er für jeden gefahrenen Kilometer eine pauschale Zuzahlung leistet. Zur Beweissicherung sollten diese Vereinbarungen schriftlich getätigt werden.