Sommer, Sonne, Strand und Palmen! Urlaubszeit bedeutet nicht nur Entspannung, sondern auch Stau und Unfälle. Diese sind zuhause sehr unangenehm, aber im Ausland können sie zu einem Schreckerlebnis werden. Europäischer Unfallbericht und KfZ-Schutzbrief Bevor Sie die Badehose einpacken, sollten Sie auf alle Fälle, sofern Sie in einem Land der Europäischen Union Urlaub machen, den europäischen Unfallbericht mitnehmen. Dieser kann im Internet kostenlos runtergeladen werden und steht auch in verschiedenen Sprachen bereit. Den trotz der Europäischen Union gibt es erhebliche Unterschiede in der Unfallaufnahme bei Fahrzeugschäden und auch die Höhe von Schadenersatz ist von Land zu Land unterschiedlich. Ratschläge zur Autoversicherung finden Sie auch unter http://www.autoversicherung.net. Setzen Sie sich auf alle Fälle vor Reiseantritt mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Keinesfalls schadet es einen Kfz-Schutzbrief ins Ausland mitzunehmen. Diesen stellen Versicherungen oder Autoclubs aus und schützt Sie bei Reparaturen, Bergungen, Abschleppungen oder Diebstahl. Weiters ist zu empfehlen sich über die aktuelle Rechtslage der Straßenverkehrsordnung vor Reiseantritt zu informieren. Informationen finden Sie auch in Blog für Autoversicherung. Falls Sie zum Beispiel dieses Jahr Ihren Urlaub in Griechenland planen, so sollten Sie es unbedingt vermeiden im Auto zu rauchen. Das Rauchen im Auto wird bei Anwesenheit eines Kindes im Alter bis zu 12 Jahren mit einem Bußgeld verhängt. Die Höhe des Bußgeldes beträgt bis zu € 1.500,00 und richtet sich an alle Insassen im Auto, die auf ihren Glimmstengel nicht verzichten können. Tipps bei einem Unfall im Ausland Sollte es doch zu einem Unfall im Ausland kommen, dann sollten Sie jeden Fall den Schaden mittels Handykamera oder Digitalkamera dokumentieren. Schreiben Sie sich den Namen und die Anschrift des Unfallgegners und Zeugen auf. Vergessen Sie nicht auch den Namen der Auto-Versicherung des Unfallgegners zu dokumentieren. In einigen Ländern ist es ein Muss, auch bei Bagatellschäden, die Polizei zu rufen. Dies betrifft Länder wie die Tschechische Republik, Slowenien und Kroatien. Das polizeiliche Protokoll dient als Grundlage für die Schadensregulierung. Lassen Sie sich unbedingt eine Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen. Sollten Sie im EU-Ausland mit einem Unionsbürger in einen Unfall verwickelt werden, so ist es nun auch möglich, dass auch der Wohnort des Geschädigten als Klagsort gilt.
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